Servicezone

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Hier findet ihr unsere Serviceangebote: 
Formulare für Fahrtkosten und Gemeindesubvention, unser Materialverleih-Angebot, bei ausgeschriebenen Stellen in Niederösterreich unsere Jobbörse (gerne veröffentlichen wir eure Stellenausschreibungen auf Anfrage!) 
und alle Infos zum Sozialfonds

Alle EJNÖ Services:

Fahrtkosten

Rückerstattung

Wer für die EJNÖ unterwegs ist, bekommt die Fahrtkosten unter folgenden Bedingungen erstattet:

+ Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse zu wählen. 
+ Bei der Abrechnung muss die Fahrkarte (oder ein anderer Beleg) beigelegt werden. 
+ Eine privat gekaufte ÖBB Vorteilscard oder ÖBB Jahreskarte wird bei Fahrten für die EJNÖ (nach vorheriger Absprache) anteilsmäßig refundiert. 
+ Begründete Ausnahmen können von der Diözesanjugendpfarrerin bis zu ei­nem Betrag von € 220,--, darüber hinaus nur von der DJL genehmigt werden, wo­bei diese im Voraus beantragt werden müssen. Bei genehmigten Autofahrten wird das amtliche Kilometergeld erstattet.

Diese Regelung gilt für alle Sitzungen und Veranstaltungen der EJNÖ (Projekte, DJR, DJL, Arbeitskreise, ...) und für die Außendelegationen sowie gegebenenfalls für Sommerfreizeiten, Mitarbeiter:innenschulungen etc., soweit die EJNÖ als Veranstalterin auftritt und für die Kosten aufzukommen hat.

Das Fahrtkostenformular kann hier heruntergeladen werden

Gemeindesubvention

Alles, was man wissen muss

Voraussetzungen: 
+ Grundvoraussetzung für die Ausschüttung der Subventionen ist die Entsendung von Delegierten in den DJR und die Meldung der Mitarbeiter:innen
+ Es muss sich um Projekte aus dem Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und im Rahmen des Angebotes einer Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. in NÖ handeln. 

Ansuchen: 
+ Ansuchen um Subventionen für Projekte bitte mittels Subventionsformulars bis Ende Oktober des Jahres an das Büro der EJNÖ schicken. 
+ Die Auszahlung der Subvention erfolgt im November d. Jahres auf das angegebene Konto.

Subventionshöhe:
+ Die Höhe der Subvention wird im Sommer in einer DJL-Sitzung beschlossen und an die:den Verantwortliche:n mitgeteilt.
+ Die Subvention wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der insgesamt gestellten Anträge vergeben. Grundsätzlich gilt aus Gründen der gleichmäßigen Verteilung ein Betrag von € 300,- / Projekt als Deckelung, wobei dieser Betrag nicht als Standard-, sondern als Höchstbetrag zu verstehen ist. 
+ In besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmefällen (z.B. gemeindeübergreifende Projekte, spezielle soziale Bedürftigkeit) kann auch eine höhere Subvention genehmigt werden.

DOWNLOADS:

Subventionsformular für den Antrag auf Gemeindesubvention

Informationsblatt: Alle Informationen kompakt zusammengefasst

Sozialfonds

Niemand bleibt zuhause!

Unsere Angebote sind für alle da, egal, ob Geld da ist oder nicht.
Niemand bleibt zuhause!
Wer Probleme mit den Kosten hat, schreibt uns bitte ein E-Mail: office(at)ejnoe.at
Wir helfen euch weiter!

Info für Gemeinden:
Wenn ihr Teilnehmer:innen habt, die aus finanziellen Gründen nicht an euren Freizeiten oder Veranstaltungen teilnehmen können, wendet euch gerne an uns. 
Wir finden gemeinsam eine Lösung!

Materialverleih

Wir verleihen unser Material kostenlos:
+ für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich 
+ für den Einsatz durch gemeldete Mitarbeiter:innen bei der EJNÖ 
+ in überprüftem Zustand

Wir übernehmen keinerlei Haftung insbesondere bei nicht-qualifiziertem Umgang (Hochseilgarten!)

Komplette Materialliste hier downloaden