EJ Kinderschutzrichtlinie - Krisenplan - Vertrauenspersonen

Die Richtlinie

Der Jugendrat für Österreich 2014 hat auf den Grundpfeilern Prävention, Gewaltfreiheit, Partizipation und Offenheit die EJ-österreichweite Kinderschutzrichtlinie "begegnen-wachsen-unterstützen" verabschiedet.
Diese beschreibt die Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend in Österreich für Kinderschutz und zur Prävention von (sexueller) Gewalt, definiert diesbezüglich Grundlegendes zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen und beinhaltet eine Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende der Evangelischen Jugend in Österreich.
Die darin befindlichen Vereinbarungen betreffen alle gemeldeten Mitarbeitenden der EJÖ, gleich ob ehren-, neben- oder hauptamtlich.
[ Im Wortlaut ist sie hier nachles- und downloadbar... ]

Für alle EJ-Mitarbeitenden ist es mit dem Inkrafttreten der Richtlinie verpflichtend, eine mindestens eintägige Bildungsveranstaltung zum Thema Kinderschutz und Prävention von (sexueller) Gewalt zu besuchen. Um die entsprechende Schulung der Mitarbeitenden und damit die Qualitätsstandards für Kinderschutz und zur Prävention von (sexueller) Gewalt nachhaltig zu sichern, sind strukturell regelmäßige Bildungsveranstaltungen für haupt-, neben- sowie ehrenamtlich Mitarbeitende auf allen Ebenen der EJÖ verankert.
Bis zum 31.12.2018 gilt ein Übergangszeitraum für alle momentan gemeldeten und alle bis 31.12.2017 neu gemeldeten MitarbeiterInnen, um den Nachweis einer Schulung, die den Standards der EJ-Kinderschutzrichtlinie entspricht, zu besuchen, und damit den Status als offizielle/r EJÖ-MitarbeiterIn weiterhin aufrechterhalten zu können. Ab dem 1.1.2018 neu gemeldete MitarbeiterInnen müssen innerhalb eines Jahres den Nachweis einer entsprechenden Schulung erbringen.

MitarbeiterInnen-Schulungen

Die Schulungen enthalten die Themenblöcke Sensibilisierung, Prävention und Gewaltfreiheit sowie den praktischen Umgang als MitarbeiterIn im Krisen-, oder Verdachtsfall. Dabei wird auch die Selbstverpflichtungserklärung besprochen und unterzeichnet.
Seit 2015 müssen alle haupt- und nebenamtlich Angestellten der EJ in Österreich sowie die Mitglieder der Diözesanjugendleitungen (DJL) bzw. der Jugendleitung HB und der Jugendleitung für Österreich (JULÖ) Strafregisterbescheinigungen ?Kinder- und Jugendfürsorge? vorlegen.

Krisenplan

Im Sinne von Krisenmanagement und Trägerverantwortung wurde ein Krisenplan für verschiedene Verdachtsfälle von (sexueller) Gewalt entwickelt. Der Krisenplan ist allen leitenden Mitarbeitenden bekannt gemacht worden und online einsehbar:
[ Alles zum KSR-Krisenplan ]

Vertrauenspersonen

Ein zentraler Punkt des Krisenplans ist die offizielle Benennung von zwei Kinderschutzvertrauenspersonen pro EJ Landesgliederung. Diese Vertrauenspersonen stehen EJ-Mitarbeitenden im Anlassfall für Gespräche und Hilfestellung zur Seite.
[ Eine Übersicht aller Vertrauenspersonen mit Kontaktmöglichkeiten ist hier zu finden. ]

Kontakt

Für weitere Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des EJ-Bundesbüros zur Verfügung: office(at)ejoe.at, 01/3179266, 0699/18877095
Ansprechpartnerin für den Bereich Kinderschutz in der Kirchenleitung ist Oberkirchenrätin Gerhild Herrgesell, MA g.herrgesell(at)evang.at 0699/18877005.

Prävention (sexueller) Gewalt in der EJÖ allgemein

Die Evangelische Jugend Österreich (EJÖ) und ihre Gliederungen setzen sich dafür ein, ein möglichst sicheres, respekt- und liebevolles Umfeld für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu gestalten.

Die EJÖ ist Mitglied bei ECPAT Österreich [www.ecpat.at]. ECPAT ist eine Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung.

Die EJÖ schult ihre Verantwortlichen auf Diözesanebene und ihre Multiplikatoren zur Prävention sexualisierter Gewalt und bietet auch ihren Mitarbeitenden regelmäßige Schulungen an.

Grundwissen vermittelt der Kurzleitfaden:

Anlaufstellen in Österreich

Materialien von mira als pdf

Kontakt

  • Adresse:
    Julius Raab-Promenade 18
    A-3100 St. Pölten
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    0699-188 77 393